Archivo por meses: febrero 2016

Gespräch mit Herr Schwarze

[Visto: 625 veces]

Wie die Mehrheit von lateinamerikanischen Rechtssysteme, das peruanische Recht würde vom europäischen Recht und natürlich vom deutschen Recht beeinflusst. In unserem Zivilgesetzbuch gibt es ein spezifisches Buch für das Rechtsgeschäft. Dies wird trotzdem manchmal kritisiert, weil der Begriff Rechtsgeschäft tatsächlich nur für Verträge und kaum für andere Rechtsgeschäfte wie die Ehe oder das Testament anwendwar ist. In ihrem Kurs habe ich bemerkt, dass etwas ähnlich mit dem BGB passiert. Meistens setzen die Vorschriften von Allgemeiner Teil ein zwei-Personen verhältnis voraus. Zum Beispiel in Anfechtungsrecht oder in Stellvertretung ist es sehr wichtig zu wissen, ob der vertragsgegner schutzbedürftig oder gutgäubig ist. Deshalb ist meine Frage die Nächste: wie wichtig ist es heutzutage für das deutsche Recht im BGB einen Allgemeiner Teil und abstrakte Begriffe wie Rechgeschäft zu haben? Zweitens wollte ich Sie über das Verhältniss zwischen Zivilrecht und Arbeitsrecht fragen. In peruanischen Recht sind diese zwei Gebiete ganz getrennt. Aber ich finde in Deuschland Arbeitsrecht gründet sich auf Zivilrecht. Zum Beispiel, ich habe einem kurzen Kommentar von Rechtsprechung gefunden, den Sie in Juristen Arbeitsblätter geschrieben haben. Da worden die Vorschriften von Stellvertretung in einem Arbeitsrechtverhältniss angewand. Deshalb ist meine Frage, ob die ganze Struktur von Allgemeiner Teil und von Rechtsgeschäft in Arbeitsverträge unmittelbar anwendbar ist.