Linoleumrollenfal

[Visto: 144 veces]RG v. 7.12.1911, RGZ 78, 239  »Haftet der Inhaber eines Warenhauses für das Verschulden seines Angestellten, der einen Kauflustigen beim Vorlegen von Waren körperlich verletzt?« Gründe: “Nach der Feststellung des Berufungsgerichts hat sich die Klägerin, nachdem sie in den Warenhause der Beklagten bereits verschiedene Einkäufe gemacht hat, in das Linoleumlager begeben, um einen Linoleumteppich zu kaufen. Sie erklärte dies dem Handlungsgehilfen W., der dort bediente, und suchte aus den von diesem vorgelegten Mustern…

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