Heute habe ich verstanden die follgenden Vorstellungen. Der Gläubiger (natürlich) hat ein Interesse für die Leistung. Die Fall hast ein Kaufvertrag 1. Nach dem Vertragschluss wird die (bewegliche) Sache gestohlen. Danach kommt der Dieb beim Verkäufer und versucht ihm die Sache verkaufen (Kaufvertrag 2). Die Fragen sind: muss der Verkäufer die Sache wieder kaufen? was passiert mit dem Kaufvertrag 1? Zuerst müssen wir die beiden Kaufpreisen vergleichen. Das heißt dass, die Leistungsinteresse vom Käufer mit dem Aufwand vom Verkäufer vergleichen ist, das Interesse!
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a la(s) 16:52 el día jueves 26 abril
por josec.fernandez| Visto: 123 veces
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